Eine große Gewerkschaft, das Sabbatjahr und das Beamtendarlehen: die Vorzüge des Beamtendaseins

In Deutschland sind mittlerweile 4,6 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst beschäftigt; davon sind fast 1,9 Millionen verbeamtet. Wie in allen anderen Sektoren gibt es auch in diesem Berufsfeld einige Gewerkschaften, in denen sich die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes vereinigen und ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen vertreten können. Der Dachverband der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors ist der „DBB Beamtenbund und Tarifunion“.

Der DBB ist mit seinen 43 Mitgliedschaftsgewerkschaften und über 1,3 Millionen Mitglieder der zweitgrößte gewerkschaftliche Dachverband Deutschland – direkt nach dem DGB, dem deutschen Gewerkschaftsbund. Der Beamtenbund ist in 16 Landesverbände untergliedert und umfasst einen Jugendverband, der sich „DBB Jugend“ nennt. Dort treffen über 190.000 junge Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes aufeinander.

Die Einzelgewerkschaften des DBBs

Um sich für alle Menschen, die im Öffentlichen Dienst tätig sind, ausreichend einsetzen zu können, gibt es unter dem Dach des DBBs für alle Bereiche dieses Sektors Einzelgewerkschaften und Verbände, die die Interessen der Beamten und Angestellten individuell vertreten – beispielsweise in Sachen Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Die DBB-Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern ist der Verband „Bildung und Erziehung“ in Berlin. In diesem Verband organisieren sich Lehrer und Lehrerinnen aller Schultypen sowie Erzieherinnen und Erzieher. Das erklärte Ziel des Verbandes für Bildung und Erziehung ist die Gerechtigkeit durch Bildung: Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Lehrerberuf in der Gesellschaft gestärkt, eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrämter bewirkt und eine gleiche Bezahlung aller Pädagogen unabhängig von der Schulart angestrebt werden. Der VBE, wie diese Fachgewerkschaft auch genannt wird, hat circa 164.000 Mitglieder. Andere Bereiche des DBBs, zu denen sich die Einzelgewerkschaften zuordnen, sind beispielsweise die Allgemeine Verwaltung, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Umwelt, Verkehr und Technik.

Der öffentliche Dienst: Stress gehört zum Alltag

Die Einzelgewerkschaften des DBBs setzen sich also für die Interessen und Anliegen der Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes ein. Das ist unter anderem notwendig, da diese Berufsgruppen häufig einem besonderen Druck und hohen Ansprüchen ausgesetzt sind. Vor allem Kommunalbeamte erleiden oft aufgrund von Unterbesetzungen in den Ämtern viel Stress in ihrem Arbeitsalltag. Viele Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes klagen außerdem über eine mangelnde Anerkennung: Sowohl in der Öffentlichkeit, als auch im direkten Kundenkontakt werde ihre Arbeit häufig nicht respektiert. Hinzu kommt, dass Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes bei Problemen niemals ihren direkten Arbeitgeber – nämlich den Staat – ansprechen können, sondern sich stets „nur“ einem Vorgesetzten anvertrauen können.

Finanzielle Vorzüge des Beamtendaseins

Das Beamtendasein bzw. der Beruf des Angestellten des Öffentlichen Dienstes ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden – aber auch mit einigen Vorteilen. Neben einer großen und gut organisierten Gewerkschaft in Form des DBBs bringt eine Karriere im Öffentlichen Dienst ein paar finanzielle Vorzüge mit sich, die schon so manchen Schüler und Studenten von einem Einstieg in diesen Sektor überzeugt haben. Darunter fallen beispielsweise die soliden Löhne der sogenannten Staatsdiener sowie die zuverlässige Absicherung im Krankheitsfall und im Alter.

Besonders attraktiv ist für die meisten Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes auch die Möglichkeit eines Sabbatjahres. Das Sabbatjahr räumt den Arbeitnehmern eine berufliche Auszeit von drei bis zwölf Monaten ein, in der sie sich der Weiterbildung oder dem sozialen Engagement widmen, aber auch einfach mal entspannen können. Um im Zeitraum dieser Auszeit weiterhin Gehalt zu beziehen, arbeiten die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes bis zu zehn Jahre im Voraus für einen gekürzten Lohn, der dann in derselben Höhe auch im Sabbatjahr ausgezahlt wird. Während dem Öffentlichen Sektor ansonsten nicht selten eine gewisse Schwerfälligkeit bezüglich moderner Arbeitsmodelle nachgesagt wird, hält er in diesem Punkt eine Art Vorbildfunktion inne: In allen 16 Bundesländern gibt es klare Regelungen, wann und wie lang ein Sabbatjahr in Anspruch genommen werden darf und wer überhaupt dazu berechtigt ist. Das ist in der freien Wirtschaft noch nicht der Fall.

Das Beamtendarlehen als finanzielle Unterstützung für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes

Ein weiterer finanzieller Vorteil, in dessen Genuss lediglich die Angestellten des Öffentlichen Dienstes und die Beamten kommen können, ist das Beamtendarlehen. Das Beamtendarlehen ist eigentlich ein normaler Kredit, der jedoch mit besonders günstigen Konditionen für die Kreditnehmer aufwartet. Das Beamtendarlehen besticht mit langen Laufzeiten von bis zu 12 Jahren und sehr niedrigen Zinssätzen. Diese Konditionen werden von den Kreditinstituten mit der hohen Bonität der Zielgruppe begründet: Wie bereits beschrieben beziehen Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes nicht nur solide Gehälter, sondern sind auch im Alter und in Krankheitsfällen besonders gut abgesichert. Damit stellen sie ein enorm geringes Risiko für die Kreditgeber dar.

Das Beamtendarlehen: ein Fallbeispiel

Doch wie funktioniert das Beamtendarlehen eigentlich? Grundsätzlich ist das Beamtendarlehen genauso aufgebaut wie jeder andere Kredit. Der Kreditnehmer vereinbart mit dem Kreditinstitut die genauen Konditionen des Darlehens wie natürlich die Kreditsumme, den Zinssatz und die Laufzeit des Darlehens. Daraus ergibt sich dann der monatliche Betrag, den der Kreditnehmer dem Kreditnehmer zurückzahlen muss. Ein Fallbeispiel kann die Rechnung mit realen Zahlen verdeutlichen. Bei einer Kreditsumme von 30.000 Euro mit einer Laufzeit von 12 Jahren beträgt der gebundene Sollzinssatz 4,19 % p.a. und der effektive Jahreszins 4,75 % p.a. Zu zahlen wären unter diesen Bedingungen 144 monatliche Raten zu je 311,41 €. Der Gesamtbetrag beläuft sich damit auf 44.843,04 €.

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