Seit über 5.000 Jahren relevant: die Entstehungsgeschichte von Krediten und Darlehen
Man könnte vermuten, Kredite und Darlehen seien noch recht junge Erfindungen – doch in Wirklichkeit lassen sich die einfachen Anfänge des Kreditwesens bereits vor rund 5000 Jahren in Mesopotamien finden.
Kredite, also das Verleihen von Geld und Gütern gegen Zinsen, sind damit nahezu genauso alt wie die menschliche Zivilisation. Damals konnten sich Bauern Getreidesaat leihen, die zwar erst nach der Ernte, aber dafür zuzüglich eines zuvor auf Tontafeln festgelegten Zinssatzes zurückgegeben werden mussten. Kreditgeber waren zu jener Zeit allerdings keine Banker oder Unternehmer, sondern die Priester. Diese hielten in Mesopotamien nämlich die sogenannte „Tempelwirtschaft“ inne und durften damit über sämtliche wirtschaftliche Angelegenheiten entscheiden. Im Laufe des 7. Jahrhunderts vor Christus, also fast 3000 Jahre später, entstanden dann im antiken Griechenland und in Lydien die ersten geprägten Münzen – und damit auch die ersten Geldwechsel- sowie Leihgeschäfte, die den heutigen Krediten schon relativ nahekommen. In Griechenland waren vor allem Seedarlehen sehr populär, die die Schiffseigentümer bei der Vorfinanzierung ihrer Handelsfahrten unterstützten.
Um 50 vor Christus entstand im alten Rom ein weiteres Element des Kreditwesens, welches auch heute noch sehr relevant ist: die Zinsobergrenze. Sie wurde in Rom in einer Höhe von 12 Prozent eingeführt, um überhöhten Wucherpreisen auszuweichen. Jedoch hielten die Bankiers und Pfandleiher diese Grenze in der Praxis häufig nicht ein, sodass beispielsweise bei Wiederaufbaukrediten ein Jahreszins von bis zu 40 Prozent keine Seltenheit war. In Deutschland vollzog sich die Verbreitung des Kreditwesens erst ab dem späten Mittelalter. Mächtige deutsche Kreditgeber beeinflussten durch die Vergabe großer Kredite auch die hohe Politik: Der Bankier und Großkaufmann Jakob Fugger gewährte zum Beispiel dem habsburgischen Herzog Ferdinand ein Darlehen von über 275.000 Gulden, mit denen dieser dann seine Wahl zum deutschen König finanzierte.
Als ab dem 16. Jahrhundert dann das kirchliche Zinsverbot aufgehoben wurde, nahm die Anzahl an Privatkrediten in Deutschland massiv zu. Nun konnten fast alle Bürger Kredite aufnehmen, denn als Sicherheit diente in der Regel der Grundbesitz des Schuldners. Um die Vergabe von Hypothekenkrediten noch mehr zu erleichtern, wurden ab dem 18. Jahrhundert die Schuld- und Eigentumsverhältnisse an Grundstücken in Grundbüchern festgehalten. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 gilt deutschlandweit ein einheitliches Kreditrecht.
An seine Zielgruppe angepasst: das Beamtendarlehen
Noch heute spielen Kredite bei der Finanzierung kostspieliger Investitionen eine wichtige Rolle. Einen besonderen Vorteil haben in Sachen Kredite und Darlehen die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes: Sie können in finanziellen Krisensituationen das Beamtendarlehen aufnehmen. Das Beamtendarlehen ist im Grunde ein gewöhnlicher Ratenkredit, der jedoch nur einer limitierten Zielgruppe zur Verfügung steht. Die Kreditnehmer leihen sich also für eine bestimmte, vorab vereinbarte Laufzeit eine Geldsumme, die sie dann in monatlichen Raten an das Kreditinstitut zurückzahlen. Dabei macht es Sinn, sich vor dem Abschluss des Darlehens von einem Finanzexperten des Kreditinstituts bezüglich der Konditionen des Darlehens beraten zu lassen: In diesem Gespräch wird auf Basis der finanziellen und beruflichen Gegebenheiten des Kreditnehmers beispielsweise besprochen, wie hoch die Kreditsumme maximal sein sollte und welche Laufzeit sich am besten eignet, um das geliehene Geld wieder zurückzuzahlen.
Niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten
Die wichtigsten Vorteile des Beamtendarlehens sind die günstigen Kreditkonditionen. Da den Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes dank ihren sicheren Beschäftigungsverhältnissen und soliden Gehältern von den Kreditinstituten eine besonders hohe Bonität zugesprochen wird, kann das Beamtendarlehen mit großzügigen Laufzeiten von bis zu 12 Jahren und niedrigen Zinssätzen überzeugen. Diese vorteilhaften Rahmenbedingungen führen vor allem im Vergleich mit herkömmlichen Krediten zu einem viel geringeren finanziellen Druck für die Kreditnehmer. Die langen Laufzeiten und geringen Zinssätze sorgen dafür, dass die monatlich zu zahlenden Raten wesentlich geringer ausfallen, sodass im Alltag auch von einer psychischen Belastung durch den Kredit nichts zu spüren ist. Ein repräsentatives Fallbeispiel kann die Funktionsweise des Beamtendarlehens gut verdeutlichen: Bei einem Nettokreditbetrag von 20.000,00 € und einer Laufzeit von 10 Jahren beträgt der gebundene Sollzinssatz 3,92 % p.a. und der effektive Jahreszins 3,99 % p.a. Es wird keine Provision und kein Bearbeitungsentgelt fällig. Zu zahlen sind 120 monatliche Raten zu je 202,00 €. Der Gesamtbetrag beträgt 24.240 €.
Das Beamtendarlehen kann seiner hervorragenden Konditionen den Kreditnehmern nicht nur den finanziellen, sondern auch den psychischen Druck nehmen, den finanzielle Krisen und häufig auch herkömmliche Kredite mit sich bringen. Die Inanspruchnahme des speziell auf die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes zugeschnittenen Darlehens sorgt demnach für eine erhöhte finanzielle Sicherheit und damit auch für ein entspanntes Lebensgefühl.