Beamtendarlehen - Lebensversicherung und Darlehen in einer Finanzierung

Das Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes über begehrte und vor allem sichere Arbeitsplätze verfügen, ist kein Geheimnis. Ihr Beamten-Status beschert ihnen ein nahezu unkündbares Beschäftigungsverhältnis, was dazu führt, dass Banken gern gewillt sind, ihnen besonders günstige Kreditangebote zu erstellen. Der Beamtenkredit oder das Beamtendarlehen können mit attraktiven Konditionen, wie beispielweise einer hohen Darlehenssumme und niedrigen Zinsen, überzeugen und machen diese Finanzierungsmodelle somit zur favorisierten Finanzierungsmöglichkeit, wenn es darum geht sich zum Beispiel den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Der Beamtenkredit muss dabei jedoch nicht zwangsläufig als klassisches Kreditmodell angesehen werden, sondern kann auch in Form eines Darlehens abgeschlossen werden. Entscheidet sich der Kreditnehmer für dieses Finanzierungsmodell, erfolgt keine monatliche Tilgung festgesetzter Raten. Vielmehr erfolgt die Tilgung beim Beamtendarlehen aufgrund der Kopplung des Darlehens an eine Versicherung am Ende der vereinbarten Laufzeit als Einmalzahlung. Beliebt ist es hierbei, das Darlehen an eine Lebensversicherung zu binden. Alternativ kann in Verbindung mit dem Darlehen allerdings auch eine Rentenversicherung abgeschlossen werden. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die abgeschlossene Versicherung kapitalbildend ist. Das Kapital, welches mithilfe der kapitalbildenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung aufgebaut wird, dient am Ende der Darlehenslaufzeit dazu, die Darlehenssumme zu tilgen. Der Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zahlt zwar keine monatlichen Raten zur Tilgung des Darlehens an seine Bank, dennoch müssen jeden Monat bestimmte Kosten berücksichtigt werden. Zum einen zahlt der Darlehensnehmer monatlich die vorab vereinbarten Zinsen an seine Bank. Zum anderen muss er die monatlichen Beiträge für seine Versicherung leisten, mittels derer am Ende die Darlehenssumme getilgt wird. Jeden Monat anfallende Tilgungsraten an die Bank entfallen demnach, trotzdem gilt es, die monatlichen Beiträge an die Versicherung und Zinsleistungen an die Bank im finanziellen Haushaltsplan zu berücksichtigen.

Die Integration von Lebens- oder Rentenversicherung in ein Finanzierungsdarlehen wurde bei Darlehensnehmern in den letzten Jahren zunehmend beliebter. Ein Grund dafür liegt darin, dass die Versicherung nicht nur kapitalbildend eingesetzt wird, sondern gleichzeitig auch die Sicherheit einer Lebensversicherung verspricht. Gerade für Verwandte des Darlehensnehmers ist dies interessant, da sie im Todesfall nicht mit plötzlichen Schulden zu rechnen haben. Die offene Darlehenssumme wird bei unerwartetem Todesfall mit dem Kapital der Versicherung abgelöst. Außerdem bietet die Finanzierung in Form eines Beamtendarlehens noch einen weiteren Vorteil. Sollte das mithilfe der Lebensversicherung angesparte Kapital am Ende der Darlehenslaufzeit höher sein als die Darlehenssumme, bekommen Darlehensnehmer die überschüssige Summe ausgezahlt.

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