Weihnachtsgeld für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Rund 55% und damit über die Hälfte aller Beschäftigten dürfen sich am Ende des Jahres über Weihnachtsgeld freuen – das zeigt jetzt eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Ob und in welcher Höhe man Weihnachtsgeld bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum Beispiel von der jeweiligen Region, in der der Beschäftigte arbeitet und vom Geschlecht des Arbeitnehmers. In den alten Bundesländern bekommen 58% aller Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, in den alten Bundesländern sind es gerade einmal 39%. Erhebliche Unterschiede gibt es außerdem beim Geschlecht: Nur 51% der Frauen, aber 57% der Männer kommen in den Genuss einer Weihnachtsgeldzahlung.

Grundsätzlich beruht der Anspruch auf Weihnachtsgeld jedoch auf folgenden Aspekten: Dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Außerdem ist ein Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, wenn er mindestens drei Jahre lang regelmäßig ein Weihnachtsgeld ohne den Vorbehalt der Freiwilligkeit ausgezahlt hat. In diesem Fall entsteht nämlich ein Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer, der dann wiederum als ungeschriebener Bestandteil des Arbeitsvertrags angesehen werden muss.

Weihnachtsgeld im Beamtensektor

Doch wie steht es eigentlich um das Weihnachtsgeld der Beamten? Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes erhalten ebenfalls eine Sonderzahlung, die einst als Weihnachtsgeld bezeichnet wurde. Diese Sonderzahlung kann auf zwei verschiedene Arten geregelt werden: Entweder bekommen die Arbeitnehmer sie in Form einer Einmalzahlung am Ende des Jahres oder es wird eine zusätzliche monatliche Leistung zum eigentlichen Gehalt addiert.

Zuletzt war die Thematik rund um das Weihnachtsgeld für Beamte aus einem besonderen Grund in aller Munde: Nachdem vor elf Jahren das Weihnachtsgeld vieler Beamter in Schleswig-Holstein im Zuge massiver Sparmaßnahmen des Landes gestrichen oder zumindest gekürzt wurde, kam es nun zur Verhandlung im Verwaltungsgericht. Dort standen acht Musterklagen von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen im Fokus. Nun wurde entschieden: Zumindest das Gehalt der unteren Lohngruppe A7 muss nachgebessert werden, da der Abstand zur Grundsicherung bei Alleinverdienern mit Kindern zu gering ist. Sechs weitere Klagen wurden abgewiesen, eine Berufung ist allerdings noch möglich.

Ein Weihnachtsgeld in Form eines „13. Gehaltes“ am Ende eines jeden Jahres ist im Beamtensektor also keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Auch wenn die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes mittlerweile in fast jedem Bundesland auf irgendeine Art und Weise eine Weihnachtsgeldzahlung erhalten, profitieren sie nicht immer von einem der größten Vorteile des regulären Weihnachtsgeldes: Dem erweiterten Budget kurz vor der Zeit, in der eine Menge Ausgaben anfallen. Besonders in größeren Familien mit Kindern dient das Weihnachtsgeld nämlich oft ausschließlich der Finanzierung der Weihnachtsgeschenke. Wer als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes zwar jeden Monat einen kleinen Gehaltszuschlag bekommt, diesen jedoch nicht konsequent spart, steht also vielleicht am Ende des Jahres vor einem echten Problem.

Das Beamtendarlehen: Finanzspritze in der Weihnachtszeit

Aber zum Glück hat der Beamtenstatus auch einige wichtige Vorzüge. Einer davon ist die Möglichkeit der Aufnahme eines Beamtendarlehens. Das Beamtendarlehen ist im Grunde ein gewöhnlicher Ratenkredit, der jedoch nur einer limitierten Zielgruppe - den Beamten und den Angestellten des Öffentlichen Dienstes – zur Verfügung steht. Die Kreditnehmer leihen sich also für eine bestimmte, vorab vereinbarte Laufzeit eine Geldsumme, die sie dann in monatlichen Raten an das Kreditinstitut zurückzahlen. Dabei macht es Sinn, sich vor dem Abschluss des Darlehens von einem Finanzexperten des Kreditinstituts bezüglich der Konditionen des Darlehens beraten zu lassen: In diesem Gespräch wird auf Basis der finanziellen und beruflichen Gegebenheiten des Kreditnehmers beispielsweise besprochen, wie hoch die Kreditsumme maximal sein sollte und welche Laufzeit sich am besten eignet, um das geliehene Geld wieder zurückzuzahlen.

Niedrige Zinssätze und lange Laufzeiten dank hoher Bonität der Beamten

Die wichtigsten Vorteile des Beamtendarlehens sind die günstigen Kreditkonditionen. Da den Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes dank ihren sicheren Beschäftigungsverhältnissen und soliden Gehältern von den Kreditinstituten eine besonders hohe Bonität zugesprochen wird, kann das Beamtendarlehen mit großzügigen Laufzeiten von bis zu 12 Jahren und niedrigen Zinssätzen überzeugen. Diese vorteilhaften Rahmenbedingungen führen, vor allem verglichen mit herkömmlichen Krediten, zu einem viel geringeren finanziellen Druck für die Kreditnehmer. Die langen Laufzeiten und geringen Zinssätze sorgen dafür, dass die monatlich zu zahlenden Raten wesentlich geringer ausfallen, sodass im Alltag auch von einer psychischen Belastung durch den Kredit nichts zu spüren ist.

Wenn sich also ein Beamter oder ein Angestellter des Öffentlichen Dienstes kurz vor Weihnachten in finanzieller Hinsicht in einer angespannten Situation befindet, kann dieser nicht in jedem Fall mit einem Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung rechnen. Die sogenannten „Staatsdiener“ können stattdessen jedoch zu extrem vorteilhaften Konditionen ein speziell auf sie zugeschnittenes Darlehen aufnehmen. Von diesem Beamtendarlehen können sich die Kreditnehmer dann beim Kauf der Weihnachtsgeschenke unter die Arme greifen lassen – und das komplett ohne finanziellen Druck.

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