Ein längerer Auslandaufenthalt– wie funktioniert das bei Beamten?

Wer erst einmal verbeamtet wurde, ist in der Regel sein ganzes Berufsleben lang lediglich in einem Betrieb, einer Institution oder einer Behörde angestellt. Falls Sie schon einige Jahre in einem festen Arbeitsverhältnis sind, wissen Sie, dass der Arbeitsalltag auch in abwechslungsreichen und spannenden Berufen irgendwann etwas langweilig werden kann - jeden Tag der gleiche Ablauf, das gleiche Büro und die gleichen Kollegen. Das kann auf Dauer schon etwas ermüdend sein.

Doch was lässt sich dagegen tun? Die Sicherheit des Beamtentums für etwas mehr Abwechslung aufzugeben wäre fatal. Schließlich profitieren Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes vor allem in finanzieller Hinsicht gegenüber anderen Berufsgruppen. Stattdessen sollten Chancen, die im Rahmen der Anstellung als Beamter geboten werden, genutzt werden: viele Beamte verbringen beispielsweise einige Zeit im Ausland, um dort neue Eindrücke und Ideen zu sammeln, die sie nach ihrer Rückkehr nach Deutschland sehr gut in ihrer ursprünglichen beruflichen Tätigkeit anwenden können. Eine solche „Auszeit“ im Ausland nutzt also meist nicht nur den Beamten selbst, sondern auch ihrem Arbeitgeber, der auf diese Weise von den neuen Erfahrungen seiner Angestellten profitieren kann.

Das Sabbatjahr

Besonders beliebt ist zum Beispiel bei Lehrern das sogenannte Sabbatjahr. Das Sabbatjahr ist eine vorab festgelegte Zeit, in denen die Lehrer zwar nicht unterrichten müssen, aber dennoch Anspruch auf eine (entsprechend reduzierte) Besoldung haben. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: ein Beamter möchte ein Sabbatjahr nehmen und vereinbart deshalb eine Teilzeitbeschäftigung über vier Jahre, in denen er 75% seines Gehaltes verdient. Es wird daraufhin festgelegt, dass er in den ersten drei Jahren in Vollzeitbeschäftigung weiterarbeitet und dann im vierten Jahr von seiner Arbeit freigestellt wird, um in diesem Jahr dann weiterhin das reduzierte Gehalt zu erhalten – der Beamte musste quasi drei Jahre lang „vorarbeiten“.

Lehrer haben jedoch auch noch die Möglichkeit, längerfristig ihren Beruf im Ausland auszuüben. Die Neugierde und das Interesse daran, neue Orte und Menschen kennenzulernen, zieht viele Lehrer in fremde Länder. Sie sehen in diesem Auslandsaufenthalt außerdem häufig die Chance, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und in andere Kulturen eintauchen zu können. Um sich vermitteln zu lassen, müssen sie sich an der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) bewerben. Dort können die Lehrer zudem eventuelle Länderpräferenzen angeben.

Entsendungen als Chance auf einen Auslandsaufenthalt

Aber auch Beamte, die in anderen Sektoren beschäftigt sind, haben gute Möglichkeiten, im Rahmen ihres Jobs Deutschland für eine Zeit lang zu verlassen. Sie können in der Regel ebenfalls ein Sabbatjahr vereinbaren, in dem sie dann beispielsweise reisen, sich weiterbilden oder für soziale Projekte engagieren können. Außerdem können Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes eine Entsendung beantragen – das bedeutet, dass sie von ihrer ursprünglichen Dienststelle beurlaubt und zu einer Dienststelle im Ausland abgeordnet werden. Die Besoldung wird dann an das Beschäftigungsverhältnis im Ausland angepasst.

Die Voraussetzungen für eine solche Entsendung sind in der Regel offensichtlich: Die Beamten müssen ausgezeichnete Englischkenntnisse vorweisen sowie bestenfalls zusätzliche Fremdsprachen beherrschen, im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung und auch praktische Erfahrungen im internationalen Bereich sind von Vorteil.

Wer sich aktuell noch in der Schule oder im Studium befindet, aber mit einer Anstellung in einem Beamtenverhältnis im Ausland liebäugelt, sollte sich bewusstmachen, dass es Jobs gibt, bei denen die Chance auf einen lang- oder kurzfristigen Auslandsaufenthalt höher ist als bei anderen Berufen. Im Auswärtigen Dienst beispielsweise sind mehr als die Hälfte der 4604 Beamten im mittleren, gehobenen und höheren Dienst in einer der insgesamt 227 deutschen Auslandsvertretungen beschäftigt. Auch im Bereich der Politik, Forschung oder Entwicklungszusammenarbeit gibt es viele Möglichkeiten, in fremden Ländern innerhalb und auch außerhalb Europas zu arbeiten.

Beamtentum bedeutet also ganz und gar nicht grauer Büroalltag, langweilige Kollegen und verstaube Regale, die mit Aktenordnern gefüllt sind. Die Regierung fördert sogar Einsendungen im multilateralen Bereich, da diese im Interesse Deutschlands liegen. Wenn Sie also jung, neugierig und weltoffen sind, sollten sie eine Beschäftigung im Beamtenbereich keinesfalls ausschließen – im Gegenteil, nehmen Sie die Chancen wahr, die Ihnen dort geboten werden.

Das Beamtendarlehen

Und auch bei der Finanzierung eines Sabbatjahres oder eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des ursprünglichen Jobs kommt den Beamten ihr Beamtenstatus zugute. Um Kosten zu decken, die im Ausland zusätzlich anfallen oder die 25 Prozent Ihres Gehaltes auszugleichen, die Sie im Sabbatjahr nicht erhalten, können Sie dank Ihrem sicheren Arbeitsverhältnis und solidem Gehalt als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes ein sogenanntes Beamtendarlehen aufnehmen. Diese spezielle Form des Darlehens besticht durch lange Laufzeiten von bis zu 20 Jahren sowie sehr niedrige Zinssätze und ist an eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gekoppelt. In diese Versicherung zahlt der Kreditnehmer dann monatlich eine feste Summe ein, die von Faktoren wie dem Eintrittsalter oder Gesundheitszustand des Beamten abhängt. Auf diese Weise können Sie die Kosten decken, die während Ihres Aufenthaltes im Ausland anfallen, ohne dass sich die Finanzierung des Darlehens im Alltag stark bemerkbar macht.

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