Der Beamtenstatus: Die drei Phasen des Beamtenverhältnisses

Deutsche Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zum Staat: Sie wurden von ihren Dienstherren in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen, das mit speziellen Rechten und Pflichten verbunden ist. Dabei durchlaufen die Beamten verschiedene Phasen des Beamtenstatus, die jeweils mit starken Auswirkungen auf das Beamtenrecht verbunden sind. Das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit begründet werden.

Beamter auf Widerruf

Im Beamtenrecht werden Personen, die sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn noch in der Ausbildung befinden, „Beamtenanwärter“ genannt. Dabei kann es sich um eine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst handeln. Während dieser Ausbildung sind die Beamtenanwärter damit „Beamte auf Widerruf“. Für die Ausbildungen und Prüfungen der Anwärter gelten spezielle Verordnungen und damit nicht das Berufsbildungsgesetz oder die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Ein Beamtenanwärter erhält Bezüge, die sich nach dem angestrebten Eingangsamt richten und hat einen Anspruch auf Beihilfe. Als Beihilfe wird das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamten bezeichnet.

Ein Beamter auf Widerruf kann im Grunde jederzeit entlassen werden – eine willkürliche Entlassung verbietet sich allerdings von selbst. Meistens endet die Laufbahn eines Beamten auf Widerruf mit dem endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder nach der Mindestausbildungs- bzw. Studienzeit.

Beamter auf Probe

Wer den Vorbereitungsdienst für die entsprechende Beamtenlaufbahn mit Erfolg abgeschlossen hat und zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist, wird zum Beamten auf Probe ernannt. Die Länge dieser Probezeit ist abhängig von der angestrebten Laufbahngruppe, sie beträgt jedoch mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Danach muss das Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In der Probezeit sollen die Beamten von ihren Vorgesetzten auf ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im Hinblick auf die Verbeamtung auf Lebenszeit geprüft werden.

Beamter auf Lebenszeit

Den Status „Beamter auf Lebenszeit“ wird den Beamten verliehen, die ihre Probezeit erfolgreich beendet haben. Die Umwandlung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde, die dem Beamten von seinem Dienstvorgesetzten überreicht wird. Diese Urkunde muss die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“ enthalten.

Bis zum 31. März 2009 mussten die Beamten das 27. Lebensjahr erreicht haben, um zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden zu können. Mittlerweile gibt es diese Mindestaltersgrenze nicht mehr. Jedoch besteht weiterhin eine Höchstaltersgrenze für die Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit: Meistens handelt es sich dabei um die Vollendung des 45. Lebensjahres. Für Schwerbehinderte, bestimmte Laufbahnen, Laufbahnengruppen oder Ämter können Ausnahmeregelungen vorgenommen werden.

Wenn eine Person zu einem Beamten auf Lebenszeit ernannt wird, endet dieses Beamtenverhältnis in der Regel erst mit dem Tod des Beamten. Das bedeutet: Auch wenn ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, endet nur das aktive Beamtenverhältnis. Er behält seine bisherigen Rechte wie beispielsweise den Anspruch auf Bezüge und Beihilfe und muss sich an die vereinbarten Pflichten halten. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen können: Zum Beispiel die Entlassung durch Verwaltungsakt, den Verlust der Beamtenrechte oder die Entfernung aus dem Dienst wegen einer schwerwiegenden Verfehlung. Letztere wird auch als Disziplinarverfahren bezeichnet.

Das Beamtendarlehen

Das Beamtendarlehen ist ursprünglich für alle Beamten gedacht: Für Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Beamte, die sich noch in ihrer Probezeit befinden, aber älter als 25 Jahre sind, können das Beamtendarlehen ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Darlehens besteht ebenfalls für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes. All diese Personengruppen qualifizieren sich für das Beamtendarlehen durch ihre besonders sicheren und gut bezahlten Jobs, die den Kreditgebern eine Art Garantie für die finanzielle Liquidität der Kreditnehmer geben.

Die hohe Bonität der Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes ermöglicht außerdem die besonders langen Laufzeiten des Beamtendarlehens: Sie betragen häufig bis zu 12 Jahre. Dadurch sind die monatlich anfallenden Belastungen sehr gering und lassen sich problemlos vom Kreditnehmer stemmen. Ein weiterer Pluspunkt: Während der gesamten Laufzeit herrscht in der Regel eine Zinsbindungsfrist, die dafür sorgt, dass der anfangs gewährte, meist sehr niedrige Zinssatz auch im letzten Jahr der Abbezahlung gilt. Auf diese Weise wird dem Kreditnehmer garantiert, dass der Zinssatz sich nicht plötzlich erhöht und das Darlehen zu einer gravierenderen finanziellen Belastung wird, als zuerst angenommen.

Doch wie genau funktioniert das Beamtendarlehen eigentlich? Grundsätzlich ist das Beamtendarlehen natürlich genauso aufgebaut wie jeder andere Kredit. Der Kreditnehmer vereinbart mit dem Kreditinstitut die genauen Konditionen des Darlehens wie die Kreditsumme, den Zinssatz und die Laufzeit des Darlehens. Daraus ergibt sich dann der monatliche Betrag, den der Kreditnehmer dem Kreditnehmer zurückzahlen muss.

Das Beamtendarlehen eignet sich also perfekt für größere Investitionen wie die Anschaffung eines Autos oder einer Immobilie. Aber auch kleinere Ausgaben lassen sich dank der guten Konditionen des Darlehens leicht stemmen. Außerdem greifen viele Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes auf das Beamtendarlehen zurück, um es für eine Umschuldung zu nutzen. Konkret wird dabei ein teurer Kredit mit dem Beamtendarlehen abbezahlt – das macht Sinn, weil die Zinssätze bei dem Beamtendarlehen viel niedriger sind als bei herkömmlichen Krediten.

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