Weihnachten: fröhliches Beisammensein statt finanzieller Belastungsprobe

Ob religiöses Ritual, politische Geste oder ein ganz individueller Akt – die Tradition des Schenkens ist uralt und fest in der Geschichte der Menschheit verankert. Bereits vor der Einführung des Handels etablierte sich das „Mitbringsel“ bei Besuchen eines fremden Stammes, um so die friedliche Absicht der Zusammenkunft zu unterstreichen. Das Gastgeschenk, welches auch heute noch eine besondere Bedeutung einnimmt, wird vom französischen Soziologen und Ethnologen Marcel Mauss in Anlehnung an Rousseau als „Gesellschaftsvertrag der Naturvölker“ bezeichnet. Mauss prägte den Begriff der „Schenkökonomie“, der impliziert, dass beim Geben und Nehmen auf eine Weiterführung der Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten vertraut wird. Soziobiologen wiederum davon aus, dass das Schenken aus dem Werben um einen Partner und dem Brutpflegeverhalten heraus entstanden ist: Kinder bemerken demnach schon früh, dass Teilen und freiwilliges Abgeben die Beziehung zu anderen fördert.

Gegenseitiges Beschenken: eine christliche Tradition

Und auch im religiösen Kontext spielt der Akt des Schenkens eine große Rolle. Auch wenn den Göttern vor allem die Naturgewalten zugeschrieben werden und sie somit als übermächtig gelten, versuchen in fast allen Religionen die Gläubigen, ihre Götter mithilfe von Opfergaben gnädig zu stimmen. So symbolisieren auch in der christlichen Tradition die Weihnachtsgeschenke einen Dank für die Geburt Christi. Zusätzlich wird in der Weihnachtszeit und vor allem am Heiligen Abend an die Gaben der drei Weisen aus dem Morgenland erinnert. Im 16. Jahrhundert ersetzte Martin Luther den Brauch des Nikolaus für die Protestanten durch den Heiligen Christ, welcher sich im Sprachgebrauch zum Christkind entwickelte.

In vielen deutschen Familien steht die christliche Geschichte beim Weihnachtsfest schon längst nicht mehr im Vordergrund. Dennoch genießen die meisten Menschen die gemeinsame Zeit am 24., 25. und 26. Dezember in vollen Zügen. Auch das Schenken ist dabei natürlich weiterhin von großer Bedeutung und vor allem die Kinder freuen sich über das neue Spielzeug, das sie von ihren Eltern, Großeltern und vielen anderen Verwandten am Weihnachtsfest überreicht bekommen. Dabei wird gern tief in die Tasche gegriffen: 465,70 Euro gab der Durchschnittsdeutsche im letzten Jahr für Weihnachtsgeschenke aus, dieses Jahr planten die Befragten mit 472,30 Euro etwa sieben Euro mehr für den Geschenkekauf ein. Am häufigsten werden einer Umfrage zufolge Geld und Gutscheine verschenkt.

Das perfekte Weihnachtsgeschenk

Die Suche nach dem perfekten Weihnachtsgeschenk fällt kaum jemandem besonders leicht - individuell, ausgefallen und nicht allzu teuer soll es sein. Häufig hilft es, beim Geschenkekauf dem eigenen Bauchgefühl zu vertrauen oder sich zu erinnern, ob der zu Beschenkende in den letzten Wochen oder Monaten vielleicht mal einen Wunsch geäußert hat. In engen Beziehungen und Freundschaften ist es in der Regel auch möglich, einfach nachzufragen oder dem anderen direkt zu sagen, über welches Geschenk man sich besonders freuen würde. Doch was ist, wenn man eigentlich weiß, was man verschenken möchte, die Geschenkidee jedoch das eigene Budget übersteigt?

Weihnachtsgeld als finanzielle Unterstützung

Rund 55 Prozent und damit mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer dürfen sich am Jahresende über Weihnachtsgeld freuen. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, deren Höhe vom jeweiligen Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung sowie dem Arbeitsvertrag abhängig ist. Das Weihnachtsgeld kann auf zwei verschiedene Arten geregelt werden: Entweder bekommt der Arbeitnehmer sie in Form einer Einmalzahlung am Ende des Jahres oder es wird eine zusätzliche monatliche Leistung zum eigentlichen Gehalt addiert. Letzteres trifft vor allem auf die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu, deren Weihnachtsgeld in den letzten Jahren immer wieder gesenkt wurde. Aber auch für diese Berufsgruppe gibt es die Möglichkeit, die finanzielle Situation während der Weihnachtszeit ein wenig zu entlasten: das sogenannte Beamtendarlehen.

Das Beamtendarlehen: lange Laufzeiten, niedrige Zinssätze

Das Beamtendarlehen ist im Grunde ein gewöhnlicher Ratenkredit, der jedoch nur einer limitierten Zielgruppe - den Beamten und den Angestellten des Öffentlichen Dienstes – zur Verfügung steht. Die Kreditnehmer leihen sich also für eine bestimmte, vorab vereinbarte Laufzeit eine Geldsumme, die sie dann in monatlichen Raten an das Kreditinstitut zurückzahlen. Dabei macht es Sinn, sich vor dem Abschluss des Darlehens von einem Finanzexperten des Kreditinstituts bezüglich der Konditionen des Darlehens beraten zu lassen: In diesem Gespräch wird auf Basis der finanziellen und beruflichen Gegebenheiten des Kreditnehmers beispielsweise besprochen, wie hoch die Kreditsumme maximal sein sollte und welche Laufzeit sich am besten eignet, um das geliehene Geld wieder zurückzuzahlen.

Die wichtigsten Vorteile des Beamtendarlehens sind die günstigen Kreditkonditionen. Da den Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes dank ihren sicheren Beschäftigungsverhältnissen und soliden Gehältern von den Kreditinstituten eine besonders hohe Bonität zugesprochen wird, kann das Beamtendarlehen mit großzügigen Laufzeiten von bis zu 12 Jahren und niedrigen Zinssätzen überzeugen. Diese vorteilhaften Rahmenbedingungen führen vor allem im Vergleich mit herkömmlichen Krediten zu einem viel geringeren finanziellen Druck für die Kreditnehmer. Die langen Laufzeiten und geringen Zinssätze sorgen dafür, dass die monatlich zu zahlenden Raten wesentlich geringer ausfallen, sodass im Alltag auch von einer psychischen Belastung durch den Kredit nichts zu spüren ist. Ein repräsentatives Fallbeispiel kann die Funktionsweise des Beamtendarlehens gut verdeutlichen: Bei einem Netto­kredit­betrag von 20.000,00 € und einer Lauf­zeit von 10 Jahren beträgt der gebun­dene Soll­zins­satz 3,92 % p.a. und der effek­tive Jahres­zins 3,99 % p.a. Es wird keine Provi­sion und kein Bear­bei­tungs­ent­gelt fällig. Zu zahlen sind 120 monat­liche Raten zu je 202,00 €. Der Gesamt­betrag beträgt 24.240 €.

Das speziell auf Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes zugeschnittene Darlehen besticht also mit angenehmen Kreditbedingungen, die den Kreditnehmer im Alltag finanziell maßgeblich entlasten. Besonders in der Weihnachtszeit – eine Zeit, in der viele Ausgaben anfallen – kann das Beamtendarlehen also eine große finanzielle Unterstützung sein. Es sorgt dafür, dass Weihnachten weiterhin ein Fest der Freude und Familie bleibt und nicht von finanziellen Sorgen geprägt wird.

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